Erste und Erweiterte Löschhilfe
Die im Jahre 1997 zuletzt überarbeitete TRVB 124 F – Erste und Erweiterte Löschhilfe hatte zwei gravierende Mängel: Sie unterschied einerseits nur zwei Gefährdungskategorien (normale und hohe Brandgefährdung) und konnte daher nicht optimal angewendet werden. Nun hat man praxisgerechter drei derartige Kategorien eingeführt. Andererseits war sie nur schwer zu handhaben, weil sie mit dem künstlichen Begriff der Löschmitteleinheit gearbeitet hat. Mit der Novelle aus 2017 ist dies nun wesentlich einfacher und verständlicher geworden. Details zu diesem Thema können unter Brandschutz-Info Nr. 49 abgerufen werden.
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