Rauchwarnmelder

 

Nach kurzer Zeit stand der gesamte Bauernhof in Flammen (Foto ABI Markus Murgg).
   
Bis auf die Grundmauern abgebrannt (das gesamte aus Holz errichtete Obergeschoß ist nicht mehr vorhanden). (Foto ABI Markus Murgg).

 

Drei Brandopfer klagen an: Sinnloser Tod!

Wieder einmal endete eine Brandtragödie tödlich: Im Bergbauernhof in Graden (Köflach) verloren drei Menschen am Stefanitag ihr Leben. Dabei hätte einige kostengünstige Rauchwarnmelder die drei Todesopfer verhindern können. Ja, es mutet schon eigenartig an: Österreichische Brandschutzexperten fordern schon seit Jahren eine gesetzliche Regelung zur Vorschreibung von Rauchwarnmeldern auch in allen privaten Haushalten und erhalten bis dato von keiner offiziellen Seite Unterstützung. Mit einer solchen Regelung könnten aber nachweislich in Österreich pro Jahr ein bis zwei Dutzend Menschenleben gerettet werden. Wir sind auch hier wieder einmal die berühmten Nachzügler, denn in Deutschland gibt es diese Rauchwarnmelderpflicht seit kurzem in allen Bundesländern.

Zu teuer und kompliziert?

In Österreich wurde nämlich diese Forderung von den Behörden stets mit dem Argument abgeschmettert, dass die Kosten viel zu hoch wären und eine Kontrolle amtlicherseits nicht möglich sei. Rauchwarnmelder sind bekanntlich bereits ab 5,00 Euro in jedem Baumarkt erhältlich, Qualitätsrauchmelder mit Prüfsiegel („Q“- und VdS-Zeichen), welche das Brandschutzforum Austria empfiehlt, kosten etwa 25,00 bis 30,00 Euro. Sie sind jedoch qualitativ einwandfrei, auf 10 Jahre Gebrauchsdauer ausgelegt und kosten über diesen Zeitraum wesentlich weniger als Billigmelder, da keine Batterien nachgerüstet werden müssen.

 

Gefährliche Altlasten!

Konkret geht es dabei um die Aufrüstung von Bestandsbauten, welche gefährliche Altlasten darstellen können, denn in Neubauten werden die Rauchwarnmelder sehr wohl – gemäß den in allen Bundesländern gültigen OIB-Richtlinien – vorgeschrieben. Lediglich in Kärnten sind die elektronischen Lebensretter seit kurzem auch für Privathaushalte und ältere Gebäude verpflichtend. Warum also gibt es diese Vorschrift nicht im Rest von Österreich? 

Drei verhängnisvolle Irrtümer

Viele Leute glauben, ohne Heimbrandmelder auskommen zu können. Sie sind der Meinung, derartige technische Hilfsmittel nicht zu benötigen. Und sie glauben auch noch Argumente dafür zu haben. Dabei sind es vor allen drei verhängnisvolle Irrtümer, denen sie unterliegen:

  1. Ich kann rechtzeitig vor Rauchgasen flüchten und habe rund 10 Minuten Zeit!
  2. Ich werde rechtzeitig durch meinen Nachbarn oder mein Haustier alarmiert!
  3. Wer aufpasst, ist vor Bränden sicher!

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DIE BRANDGASE SIND SCHNELLER!
Der erste verhängnisvolle Irrtum lautet: „Wenn es brennt, habe ich mehr als zehn Minuten Zeit, die Wohnung oder das Haus zu verlassen!“ Dies ist jedoch schlicht und ergreifend falsch! Denn die Brandgase sind schneller! Bereits nach
wenigen Lungenzügen, jedoch mindestens nach zwei Minuten kommt es zur Bewusstlosigkeit und später zum Tod durch Kohlenmonoxid.

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DER GERUCHSSINN „SCHLÄFT“!
Was die meisten Menschen nicht wissen, ist die physiologische Tatsache, dass während des Schlafes der Geruchssinn nicht wirksam werden kann. Meist schlafen auch die Nachbarn und die Haustiere reagieren auf Rauchgase ähnlich wie
der Mensch. Sie sind also keine verlässlichen Brandmelder – das ist der zweite große Irrtum, dem viele unterliegen!

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MAN KANN NIE VORSICHTIG GENUG SEIN!
Viele Brände entstehen durch Unachtsamkeit – aber nicht alle! Gegen die relativ häufigen Elektrobrände kann man sich im Haushalt beispielsweise nur beschränkt schützen. Sie können immer auftreten, auch in der Nacht, während man
schläft – und werden nicht sofort erkannt. Dasselbe gilt auch für heimtückische Brandstiftungen – Irrtum Nummer drei!


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Endlich aufwachen!

Die Installation eines Rauchwarnmelders ist einfach zu bewerkstelligen (teilweise sogar mit Klebetechnik) und eine Vorsichtsmaßnahme, die in fast allen oben erwähnten Fällen hilft und rechtzeitig warnt. Die drei sinnlos gestorbenen Weststeirer sollten alle Verantwortlichen, die offenbar Scheuklappen vor den Augen haben, endlich aufrütteln und die aktuelle gesetzliche Regelung überdenken lassen!

 

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