Das BeauftragtenUNwesen

Sehr geehrte Redaktion!
 
Ich stimme Herren Kammerpräsident Josef Herk zu, wenn er von einem Bürokratiewahnsinn spricht, der die heimische Wirtschaft heimsucht. Ich kämpfe seit Jahren für eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Gesetzgebung auf dem Gebiete des Brandschutzes. Leider leben wir in einer total überregulierten Welt, denn für jedes Kinkerlitzchen wird heute eine eigene Norm geschaffen. Denken wir nur an die legendäre EU-Regelung über den Krümmungsradius von Speisegurken. Diese sogenannte Gurkenverordnung ist in die Geschichte eingegangen! Ja, oft ist weniger mehr! Und das gilt auch für den Brandschutz, der noch immer in neun Bau- und Feuerpolizeigesetzen, in fast 100 Verordnungen und über 250 Ö- und EU-Normen verankert ist. Ein wahrer Gesetzesdschungel!
 
Unsere jahrzehntelange Forderung nach einem einheitlichen Bundesbrandschutzgesetz wurde jedoch bis heute nicht erfüllt! Dafür hat man in einem „Untergriff“ die sogenannten OIB-Richtlinien geschaffen, mit welchen man eine Harmonisierung des Brandschutzes erreichen möchte. Grundsätzlich eine gute Idee! Aber warum hat man nicht gleich ein Bundesbaugesetz geschaffen und sich die umständliche Prozedur über neun Landtage erspart. Notabene nun wieder keine Einheitlichkeit gegeben ist, weil man in den einzelnen Ländern in einem nicht zu überbietenden Kantönligeist da und dort Änderungen vorgenommen hat. Gesetzlich gesehen spielt der Brandschutz bei uns ein Dornröschendasein. Ja, es wäre an der Zeit, den Gesetzesdschungel in diesem Zusammenhang endlich zu durchforsten! Nur wer spielt den tapferen Prinzen, der „Dornröschen“ aus dem 100jährigen Schlaf befreit?
 
Doch nun zu Ihrem Bericht in der KRONE vom 29. Juli 2017 mit dem pfiffigen Titel „Das BeauftragtenUNwesen“, denn diesen Ausführungen kann ich nicht ganz folgen. Ich möchte nämlich zu Bedenken geben, dass beispielsweise die Vorschreibung eines Brandschutz- oder Gefahrgutbeauftragten gar keine Schikane sein kann, weil sie eine Art Versicherung für einen Betrieb darstellt, dass es weniger brennt und weniger Personen durch gefährliche Stoffe verletzt oder gar getötet werden. Es ist daher kurzsichtig und eigentlich unverantwortlich, lediglich die Kosten für die Aus- und Weiterbildung dieser Beauftragten aufzulisten und die Ersparnisse durch verhinderte Brände und Verletzungen von Bediensteten nicht zu erwähnen, nur weil sie in keiner Bilanz aufscheinen.
 
Der Rechnungshof hat im Jahre 2011 insgesamt 599 Vorschläge für eine effektive Verwaltungsreform erstellt, welche bis dato gar nicht bzw. nur sehr zögerlich umgesetzt wurden. Diese sollte man sich endlich zur Brust nehmen und auf kontraproduktive Einsparungen, wie die Abschaffung von Brandschutz- und Gefahrgutbeauftragten verzichten.

Mit dem Ersuchen um Veröffentlichung als Leserbrief verbleibe ich mit den besten Wünschen!
 
Dr. Otto Widetschek.

Der Zeitungsartikel vom 29. Juli 2017 als PDF

 

 

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