Sechs Tote am Bauernhof: Anklage gegen Bürgermeister!
Abenteuerurlaub am Bauernhof
Es sollte alles so einfach wie möglich sein, alles ohne Luxus, wie in einer Almhütte. So beschrieb der 47-jährige Outdoor-Veranstalter beim Prozess Anfang Jänner 2017 vor dem Landgericht Traunstein seine Vision für eine Veranstaltungsidee, die er von 1994 an im oberbayerischen Schneizlreuth aufgebaut und umgesetzt hatte. Im Mai 2015 kamen jedoch bei einem Brand zu Pfingsten in dem denkmalgeschützten Bauernhof sechs Männer ums Leben, 20 weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt, als sie sich durch Sprünge vom Balkon in Sicherheit bringen wollten.
Mangelnder Brandschutz
Um die Brandschutz-Vorschriften und Baugenehmigungen hatte sich der 47-Jährige nicht gekümmert, die Todesopfer erstickten am Rauch in einem Matratzenlager unter dem Dach, von wo es mangels eines zweiten Fluchtwegs kein Entkommen gab. Das Feuer war im Stockwerk darunter ausgebrochen und verwandelte sich nach Angaben des ermittelnden Kriminalbeamten binnen Minuten in ein Inferno. Ursache für das verheerende Feuer war mit ziemlicher Sicherheit eine weggeworfene Zigarette eines Gastes!
Falschaussage und keine Feuerbeschau!
Nun hat die Staatsanwaltschaft Traunstein auch Anklage gegen den früheren Bürgermeister der Gemeinde erhoben. Dem Mann wird ebenfalls fahrlässige Tötung in sechs Fällen, fahrlässige Körperverletzung in 18 Fällen sowie falsche uneidliche Aussage vorgeworfen, teilte die Anklagebehörde vor Kurzem mit. Es bestehe der hinreichende Verdacht, dass der Mann das Landratsamt nicht über den baurechtswidrigen Zustand des Pfarrbauernhofs informiert und die Durchführung einer Feuerbeschau in dem Gebäude unterlassen habe. Zudem habe er als Zeuge vor Gericht seinen Kenntnisstand vom Umfang der Nutzung des Gebäudes zu Übernachtungszwecken unzutreffend dargestellt.
Fazit
Welche Erkenntnisse können nun aus der Brandkatastrophe von Schneizlreuth gewonnen werden? Neben strafrechtlichen Belangen stehen bei derartigen Ereignissen nämlich auch immer vor allem verwaltungsrechtliche Aspekte im Zentrum der Betrachtungen. Und hier fehlt oftmals die genaue Kenntnis oder der Durchblick über die komplexen Vorschriften bei Verwaltungsangestellten und ehrenamtlichen Bürgermeistern. Und vor allem: Es hat im vorliegenden Fall überhaupt keine behördliche Genehmigung des Projektes gegeben und damit auch keine Feuerbeschau! Diese ist jedoch eine unumgängliche Notwendigkeit in feuerpolizeilich relevanten Betrieben, wie in der Fremdenverkehrswirtschaft. Eine Erkenntnis, die auch für alle österreichischen Bürgermeister gültig ist, da sie die nicht nur die
Bauinstanz 1. Ordnung repräsentieren, sondern auch für alle feuerpolizeilichen Belange zuständig sind!
Auch massiver Feuerwehreinsatz konnte das Drama mit sechs Toten nicht verhindern (Fotos: Ferdinand Farthofer/apa).
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