Neues aus dem TRVB-Arbeitskreis!
Auf der Website des TRVB-Arbeitskreises wurde am 17.2.2017 ein Entwurf für die TRVB 117 „Betrieblicher Brandschutz – Ausbildungen“ online gestellt. Welche Neuerungen sind geplant?
Der Entwurf legt wie bisher die Aus- und Weiterbildungsinhalte für BSB, BSW und Interventionsdienste fest und soll darüber hinaus neue Standards für die Ausbildung im Brandschutz schaffen – für alle Personen, die besondere Verantwortung für den Brandschutz übernehmen.
„Erweiterte Grundausbildung“ für Brandschutzbeauftragte
Alle Brandschutzbeauftragte sollen innerhalb von 2 Jahren nach dem Abschluss der Module 1 und 2 die erforderlichen Brandschutztechnikseminare und nutzungsbezogenen Seminare absolvieren – passend zu den Brandschutzeinrichtungen, die in ihrem Betrieb vorhanden sind. Kommen neue Anlagen im Betrieb hinzu oder wechselt der BSB seinen Zuständigkeitsbereich im Brandschutz, sollen die entsprechenden Seminare innerhalb eines Jahres nachzuholen sein.
Darüber hinaus wird es weiterhin die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung durch Brandschutztechnikseminare und Nutzungsbezogene Seminare sowie über aktuelle Änderungen bei Vorschriften und TRVBs geben. Die Inhalte und Stundenausmaße bleiben ebenfalls Teil der TRVB 117 und werden in den Anhängen genau nachzulesen sein.
Neue „Sonderseminare“ für die Ausbildung im Brandschutz
Neu in der TRVB 117 geplant sind „Sonderseminare“, die für die Erfüllung weiterer TRVBs erforderlich sind. Sie richten sich allgemein an Personen, die besondere Verantwortung im Brandschutz übernehmen:
- Feuer- und Heißarbeiten gemäß TRVB 104 (Mindestdauer 360 Minuten)
- Brandschutzfachkraft auf Baustellen (Mindestdauer 1080 Minuten) für Poliere, die örtliche Bauaufsicht, für Baumeister, Baukaufleute und Architekten sowie grundsätzlich alle, die auf Baustellen den Brandschutz koordinieren.
Der Inhalt der geplanten Richtlinie steht auf der Website des TRVB-Arbeitskreises zum Download zur Verfügung. Stellungnahmen können noch bis 01. Mai 2017 eingereicht werden.
zur Übersicht >>