Sicherheit

ArbeitnehmerInnenschutz ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Dabei gibt es sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite verschiedene Verpflichtungen, denen nachzukommen ist.

Das Brandschutzforum Austria versteht sich als Kompetenzzentrum für Brandschutz und Sicherheit und bietet im Bereich „Sicherheit“ neben den gesetzlich festgelegten Ausbildungen


auch verschiedene Seminare zur Weiterbildung von SVP und SFK an.


Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP)

Die Ausbildung wird gemäß § 10 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Sicherheitsvertrauenspersonenverordnung durchgeführt und hat den dort vorgesehenen Umfang von 24 Unterrichtseinheiten. Die TeilnehmerInnen erhalten eine entsprechende Bescheinigung.

Für Betriebe/Arbeitsstätten ist je nach Anzahl der ArbeitnehmerInnen eine bestimmte Zahl von Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen und auszubilden. Es gilt folgende Staffelung:

                       

Zu den wichtigsten Aufgaben einer Sicherheitsvertrauensperson (SVP) gehört die Vertretung, Information und Beratung von MitarbeiterInnen in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Eine Zusammenarbeit mit anderen Präventivfachkräften, wie Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern sowie Brandschutzbeauftragten etc., ist unbedingt anzustreben.

Alle verfügbaren Kurstermine finden Sie hier!

Fortbildung für SVP

Auch die Fortbildung von SVP ist uns ein großes Anliegen, denn gut informiert zu sein ist unerlässlich um die Aufgaben einer SVP erfüllen zu können! Der Gesetzgeber sagt dazu: "Als SVP dürfen nur ArbeitnehmerInnen bestellt werden. Sie müssen die für ihre Aufgaben notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Arbeitgeber haben den SVP unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Belange Gelegenheit zu geben, die für ihre Tätigkeit erforderlichen näheren Fachkenntnisse zu erwerben und zu erweitern." (ASchG § 10 (6))

Alle Seminar aus den Bereichen "Sicherheit" und "Chemie" sind zur Weiterbildung von SVP geeignet.