Brandschutz

Das Ausbildungsprogramm des Brandschutzforums Austria erfolgt im Bereich des Brandschutzes in erster Linie nach den Vorgaben der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz 117 (TRVB 117 O) in der geltenden Fassung.

Da diese Richtlinie lediglich das Mindestausmaß an Brandschutz-Ausbildung vorschreibt, bieten wir darüber hinaus eine Reihe von Sonderseminaren zu speziellen Themen im vorbeugenden Brandschutz an. Diese finden Sie in der Liste "Sonderseminare".

Brandschutzorgane in Betrieben

In der TRVB 117 O werden folgende Brandschutzorgane in Betrieben festgelegt:

Darüber hinaus stellen Betriebsfeuerwehren (BTF) die stärkste Organisationsform des Betriebsbrandschutzes dar. Sie sind Einrichtungen des Betriebes und in den jeweiligen Bezirksfeuerwehrverband integriert.

Modularer Aufbau der Ausbildung

Nach der TRVB 117 O ist die Ausbildung modular aufgebaut. Sie gliedert sich in

  • Grundausbildung (Kurse)
  • Erweiterte Ausbildung (Seminare) und
  • Fortbildung (Work Shops etc.).

Grundausbildung

Das Modul 1 ist von allen Brandschutzorganen zu absolvieren. Es behandelt die wichtigsten Grundlagen des Betriebsbrandschutzes (Brandgefahren, Überwachung brandgefährlicher Tätigkeiten, Brandschutz-Eigenkontrolle etc.) und das richtigen Verhalten im Brandfall. Außerdem beinhaltet der Kurs eine Praxiseinheit zur Entstehungsbrandbekämpfung (Erste Löschhilfe).

Brandschutzbeauftragte absolvieren auch das zweitägige Modul 2 das verschiedene Themen des Vorbeugenden Brandschutzes vertieft. Neben den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen wird vor allem der bauliche, technische und organisatorische Brandschutz umfassend behandelt.

Das Modul 3 dient der Ausbildung von Brandschutzgruppen (nach Modul 1). Gerne bieten wir Ihnen für Ihre Mitarbeiter die Brandschutzgruppen-Ausbildung betriebsspezifisch an!

Alle Kurse der Grundausbildung schließen mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle in deutscher Sprache ab. Nach erfolgreichem Abschluss des Modul 1 wird der Österreichische Brandschutzpass ausgestellt (wozu ein Passfoto notwendig ist), die weiteren Ausbildungen werden dort eingetragen.

Erweiterte Ausbildung (Nutzungsbezogene Seminare)

Sie dienen der Fortbildung von Brandschutzorganen auf dem Gebiet des Brandschutzes bei verschiedenen Nutzungen. Jeder BSB muss innerhalb von 2 Jahren ab Grundausbildung ein N-Seminar besuchen, das der jeweiligen Nutzung entspricht. Man unterscheidet:

  • N1 Betriebe mit besonderer Personengefährdung: Zur besseren betriebsspezifischen Ausbildung bieten wir für Betriebe dieser Nutzungsgruppe getrennte Seminare an:
    • A: Betriebe mit besonderer Personengefährdung, wie Hotel und Gastgewerbe, Veranstaltungsstätten und Verkaufsstätten
    • B: Betriebe mit besonderer Personengefährdung, wie Schulen, Universitäten, Bürogebäude, Hochhäuser und Wohnhausanlagen
    • C: Betriebe mit besonderer Personengefährdung, wie Volksschulen, Kindergärten etc.
  • N2: Betriebe mit erhöhter Brandgefahr, wie Gewerbe- und Industrieanlagen, Holz-, Papier- und Kunststoffverarbeitende Betriebe etc.
  • N3: Betriebe mit besonderen Gefährdungen, wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Behindertenbetreuungseinrichtungen etc.

Erweiterte Ausbildung (Brandschutz-Technikseminare)

Sie dienen der Aus- und Weiterbildung von Brandschutzorganen auf dem Gebiete der verschiedenen Brandschutzeinrichtungen. Wenn im Betrieb brandschutztechnische Anlagen vorhanden sind, müssen BSB das/die entsprechende/n Technik-Seminar/e innerhalb von 2 Jahren ab Grundausbildung besuchen. Es gibt Brandschutztechnikseminare für

  • T1: Brandmeldeanlagen (BMA),
  • T2: Sprinkler- bzw. EAL-Anlagen (SPA),
  • T3: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen (RWA, DBA) und
  • T4: Gaslöschanlagen (GLA).

Fortbildungsseminare

Für die Fortbildung von Brandschutzbeauftragten (innerhalb von 5 Jahren zur Verlängerung der Gültigkeit des Brandschutzpasses) und sonstigen im Brandschutz tätigen Personen und Führungskräften werden vom Brandschutzforum Austria regelmäßig Fortbildungsseminare durchgeführt.

Bitte beachten Sie, dass für alle Seminare nach TRVB 117 ganztägige Anwesenheitspflicht besteht! Alle Kurse der erweiterten Ausbildung (N- und T-Seminare), sowie alle Seminare die für die Fortbildung von BSB geeignet sind, finden Sie in unserer Liste "Fortbildung BSB".

Weitere Informationen zur "Fortbildung für BSB" und "Fortbildung für BSW"

Die Fortbildung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten ist in der Ausbildungsrichtlinie TRVB 117 O innerhalb von längstens 5 Jahren vorgesehen.

1. Fortbildung für Brandschutzbeauftragte (BSB):

In Abständen von längstens fünf Jahren ist von Brandschutzbeauftragten zumindest eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Als Fortbildungsseminare für Brandschutzbeauftragte werden vom Brandschutzforum Austria derzeit folgende Seminare empfohlen und angeboten:

  • "Fortbildung für BSB": ein Tagesseminar, das die Mindestunterrichtszeit von 360 Minuten erfüllt und geeignete Inhalte über Neuerungen der vergangenen 5 Jahre beinhaltet,
  • "Aprilsymposion": Im Rahmen des Aprilsymposions werden jedes Jahr das Hauptseminar und 3 Spezialseminare angeboten - alle vier Veranstaltungen sind für die Fortbildung von BSB gut geeignet,
  • die Brandschutztage (jedes Jahr ein Mal in Klagenfurt und ein Mal in Lebring, jeweils in den Feuerwehrschulen): praxisorientierte Spezialveranstaltungen,
  • Jour-Fixes auf dem Gebiet des betrieblichen oder vorbeugenden Brandschutzes, wenn diese innerhalb von 5 Jahren in einem nachweisbaren Ausmaß von in Summe mindestens 360 Minuten (mindestens 3 mal 120 Minuten) besucht wurden (die Eintragung als „Fortbildungsseminar“ in den Brandschutzpass erfolgt durch jene Ausbildungsinstitution, bei welcher zumindest die erforderlichen 360 Minuten erfüllt wurden; die Ausbildungsbestätigungen der anzurechnenden Zeiten müssen vorgelegt werden).

2. Fortbildung für Brandschutzwarte/Innen (BSW):

In Abständen von längstens fünf Jahren müssen auch Brandschutzwarte/Innen eine Fortbildung absolvieren. Diese kann auch innerbetrieblich durch einen autorisierten Brandschutzbeauftragten durchgeführt werden, wobei Aufzeichnungen über die erfolgte Weiterbildung zu führen sind. Unabhängig davon können Weiterbildungen von Brandschutzwarten auch durch das BFA erfolgen (siehe jeweils aktuelle Brandschutz- und Sicherheitsfibel bzw. die Seminarangebote auf dieser Homepage).


BSB Werdegang (Flussdiagramm)

 

Nachweis der Ausbildung

Die TeilnehmerInnen erhalten nach absolvierten Kursen und Seminaren gem. TRVB 117 O ein Zeugnis bzw. eine Teilnahmebestätigung. Weiters wird die Teilnahme in den Brandschutzpass eingetragen. Der Brandschutzpass ist in allen Bundesländern gültig. Dieser Ausweis ist in erster Linie für die Vorlage im Rahmen von behördlichen Überprüfungen vorgesehen.

Der Österreichische Brandschutzpass (Foto)

 

Praktische Ausbildungen direkt im Betrieb:
Erste Löschhilfe, Räumungsübung, Acetylengasbrand-Simulation

Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist die Schulung einer ausreichenden Anzahl von Personen im Betrieb im Umgang mit den Mitteln der Ersten Löschhilfe (EL) vorgesehen. Das Brandschutzforum Austria bietet diese Ausbildung für alle Betriebe vor Ort an.

Außerdem führen wir mit Ihrem Team direkt im Betrieb gerne auch die jährlich vorgeschriebene Räumungsübung durch (Vorbereitung, Durchführung, Nachbesprechung).

Für alle Feuerwehren und Betriebe, in welchen Acetylengasflaschen verwendet werden, führen wir einschlägige Spezialschulungen mit einem modernen Simulationsgerät direkt in Ihrer Firma bzw. bei Ihrer Feuerwehr durch.

Anerkennung von Feuerwehrausbildungen