Das BeauftragtenUNwesen – Teil 2

Sehr geehrter Herr Dr. Widetschek,
 
herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Ich muss Ihnen zustimmen, dass es in Österreich eine starke Vereinfachung und teilweise auch Vereinheitlichung der gesetzlichen Vorgaben bedarf.
 Das Beauftragtenwesen zu vereinfachen wäre in meinen Augen eine gute Möglichkeit hierfür. Obwohl wir hier in den letzten Jahre bereits einige Erfolge erreichen konnten (zum Beispiel wurde der Hebeanlagenwärter abgeschafft bzw. die Sicherheitsfachkraft mit dem Sicherheitsbeauftragten zusammengelegt) werden unseren Betrieben aktuell tendenziell mehr Beauftragte aufgezwungen (zum Beispiel gegen psychische Belastungen). Dieser Anstieg führt zu einer massiven Mehrbelastung. Dabei geht es uns allerdings um die stattfindende Überregulierung und  deren Folgen, denn die Betriebe müssen sich mit immer mehr Materien auseinandersetzen, die sich in keiner Weise auf die Verbesserung oder Erhaltung der Qualität ihrer Produkten oder ihrer Dienstleistungen auswirkt.  Weiters sind auch durch die Beauftragungen die Pflichten des Unternehmers bzw. Geschäftsführers unberührt – daher sind diese für die Einhaltung der verschiedenen Vorschriften auch letztverantwortlich. Lediglich die Haftung für die Einhaltung der Vorschriften kann an den Beauftragten unter Voraussetzungen übertragen werden.
Vor kurzer Zeit haben wir anhand eines soliden steirischen Metallbearbeitungsbetriebes mit 140 Mitarbeitern – also nicht unbedingt ein Großkonzern – analysiert, dass dieser insgesamt 18 Beauftragte braucht. Ohne an dieser Stelle jetzt die Wichtigkeit der einzelnen Themen behandeln zu wollen frage ich mich da schon, ob das in diesem Ausmaß wirklich notwendig ist.

Das dem Brandschutz ein eigener Beauftragter zusteht ist aufgrund der Priorität wohl unbestritten, für zu viele der andern über hundert ist deren Relation zum Aufwand allerdings sehr wohl fraglich.

Beste Grüße, Josef Herk

    
               Präsident Josef Herk, Foto: Stuhlhofer-Wolf

 

 

 

 

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