Auffrischung für betriebliche Ersthelfer

(gemäß § 26 AschG, § 31 BauV und § 40 AstV)

Arbeitgeber/innen müssen geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmer/innen bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe leisten können. Dafür sind in ausreichender Anzahl Personen zu bestellen, die für die Erste Hilfe zuständig sind.

Bestellte Ersthelfer/innen müssen für die Ausübung ihrer Funktion regelmäßig eine Auffrischungsschulung besuchen. Erfolgt eine Auffrischungsschulung nach 4 Jahren, ist eine Dauer von 8 Stunden vorgeschrieben, nach 2 Jahren muss die Auffrischung mindestens 4 Stunden betragen (gültig ab 1.1.2010).

Sie erhalten im Kurs die Ersthelfer-Fibel, persönliches Übungsmaterial und weitere Seminarunterlagen.

 

 

Inhalte:

Aufgaben und Funktion von Ersthelfer/innen

Zusammenarbeit mit Präventivfachkräften im Unternehmen

Erste-Hilfe-Kurs Auffrischung nach anerkannten Lehrplänen

Zielgruppe: Mitarbeiter/innen, die zu Personen der Ersten Hilfe (Ersthelfer/innen) bestellt werden.

Zugangsvoraussetzungen: Grundausbildung zum/r Ersthelfer/in

Alle Stunden müssen besucht werden.