(gemäß § 26 AschG, § 31 BauV und § 40 AstV)
Arbeitgeber/innen müssen geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmer/innen bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe leisten können. Dafür sind in ausreichender Anzahl Personen zu bestellen, die für die Erste Hilfe zuständig sind.
Bestellte Ersthelfer/innen müssen für die Ausübung ihrer Funktion regelmäßig eine Auffrischungsschulung besuchen. Erfolgt eine Auffrischungsschulung nach 4 Jahren, ist eine Dauer von 8 Stunden vorgeschrieben, nach 2 Jahren muss die Auffrischung mindestens 4 Stunden betragen (gültig ab 1.1.2010).
Sie erhalten im Kurs die Ersthelfer-Fibel, persönliches Übungsmaterial und weitere Seminarunterlagen.
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Inhalte:
Aufgaben und Funktion von Ersthelfer/innen
Zusammenarbeit mit Präventivfachkräften im Unternehmen
Erste-Hilfe-Kurs Auffrischung nach anerkannten Lehrplänen
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen, die zu Personen der Ersten Hilfe (Ersthelfer/innen) bestellt werden.
Zugangsvoraussetzungen: Grundausbildung zum/r Ersthelfer/in
Alle Stunden müssen besucht werden.
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TAGESABLAUF als PDFTermin:
Mittwoch, 10. April 2019, 08:15 - 16:40
Preis:
0,00 Euro excl.20% MwSt.
Treffpunkt:
NOVAPARK Flugzeughotel Graz
Adresse:
Freie Plätze:
Mehr als 2 Plätze frei
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