Die Behörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, in Betrieben in regelmäßigen Abständen eine „Feuerbeschau“ durchzuführen. Dabei soll geprüft werden, ob Zustände vorherrschen, die eine Brandgefahr verursachen oder begünstigen können sowie die Brandbekämpfung erschweren oder verhindern können. Demnach ist eine Feuerbeschau durchaus auch im Sinne der Betriebe!
THEMEN:
Aufgaben der Behörde (Beiziehung weiterer Organe/Sachverständiger, Durchführung der Feuerbeschau, Nachbeschau) Unterstützung von Betrieben durch Rauchfangkehrer und Sachverständige Nutzen für den Betrieb, Tipps im Umgang mit Behörden
Aufgaben der Behörde (Beiziehung weiterer Organe/Sachverständiger, Durchführung der Feuerbeschau, Nachbeschau)
Unterstützung von Betrieben durch Rauchfangkehrer und Sachverständige
Nutzen für den Betrieb, Tipps im Umgang mit Behörden
ZIELGRUPPE:
Personen aus allen Branchen, die im vorbeugenden betrieblichen Brandschutz tätig sind – insbesondere Brandschutzbeauftragte bzw. Sicherheitsfachkräfte.
Hinweis zur Anrechnung als Fortbildungsveranstaltung für BSW/BSB:
Die Ausbildungsrichtlinie TRVB 117 O ermöglicht die Fortbildung von BSW/BSB auch in Form von Jour fixe-Veranstaltungen: Wer vor Ablauf der Gültigkeit des Brandschutzpasses Jour fixes im Ausmaß von insgesamt 360 min (also zwei unserer Jour fixes) besucht, kann diese zur Verlängerung der Gültigkeit im Brandschutzpass eintragen lassen. Um die inhaltlichen Kriterien der Ausbildungsrichtlinie zu erfüllen, MUSS das "Jour fixe: Neue Richtlinien im Brandschutz, Änderungen in Gesetzen und Vorschriften" besucht werden. Der zweite Teil kann frei ausgewählt werden.
Setzen Sie sich nach zwei besuchten Jour fixe-Veranstaltungen mit uns in Verbindung, dann nehmen wir die entsprechende Eintragung zur Verlängerung der Gültigkeit Ihres Brandschutzpasses gerne vor!
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